Gesetzliche Betreuungen

 

            Körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen und Behinderungen können dazu führen, dass die

            Betroffenen nur noch zum Teil oder aber gar nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst

            zu regeln. Für solche Menschen bestellt das Vormundschaftsgericht auf Antrag einen gesetzlichen

            Betreuer (§§ 1896 ff. BGB), der die Rechte der Betroffenen wahrnimmt und durchsetzt. Zu den Auf-

gaben eines gesetzlichen Betreuers zählen etwa die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge oder

die Vertretung gegenüber Behörden und Leistungsträgern.

 

            Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SKM Stolberg führen zurzeit rund 70 gesetz-

liche Betreuungen. Wichtiges Anliegen ist ihnen hierbei der persönliche Kontakt zu den Betreuten.

Deren Interessen, Ziele und Wünsche bilden den Mittelpunkt der Betreuung durch die Mitarbeiter des

SKM.

 

            Neben den hauptamtlich geführten Betreuungen werden derzeit rund 45 Menschen von Ehrenamt-

lichen des SKM Stolberg betreut. Sie werden von einem hauptamtlichen Mitarbeiter des SKM beraten,

unterstützt und qualifiziert.

 

            Als anerkannter Betreuungsverein hat der SKM außerdem die Aufgabe, zu den Themen Betreuungs-

verfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu beraten.

 

            Der SKM kooperiert mit den Betreuungsvereinen in der Region Aachen.

 

 

 

         Ihr Ansprechpartner

 

Johann Leonbacher

Diplom-Sozialpädagoge

 

Telefon: 0 24 02 – 8 10 07

Telefax: 0 24 02 – 8 78 27

E-Mail:   leonbacher@skm-stolberg.de

 
                     

 

 

 

 

 

 

 

Johann Leonbacher

Diplom-Sozialpädagoge

 

Telefon: 0 24 02 – 8 10 07

Telefax: 0 24 02 – 8 78 27

E-Mail: leonbacher@skm-stolberg.de